Protokoll der ersten gemeinsamen Gemeindeversammlung der
evang. Kirchengemeinde Brüggen/Erft und Horrem
am Sonntag, 14.04.2024
Ende: 12.30 Uhr
Anwesend: 32 Gemeindeglieder
Zulassung von Gästen wurde in der Gemeindeversammlung einstimmig beschlossen.
Tagesordnung
1. Stand der Fusion
2. Name der neuen Gemeinde
3. Verschiedenes
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TOP 1 – Stand der Fusion
Herr Hochmuth (Presbyterium Horrem) stellt sich kurz vor und berichtet vom Stand der Fusion.
Er skizziert kurz die Gründe für die Fusion (Pfarrstellenrahmenplan 2030 des Landeskirchenamtes – Kürzung von 4,5 Pfarrstellen in der Region Kerpen auf 3 Pfarrstellen).
Dazu fanden ab 2020 die ersten Gespräche in einer großen Steuerungsgruppe zwischen Brüggen, Horrem, Kerpen und Sindorf statt. Hier wurden die Möglichkeiten einer Kerpener Großgemeinde besprochen. Ab Mitte 2021 wurden dann Gespräche zwischen den Kirchengemeinden Brüggen und Horrem geführt, um zu prüfen, ob eine Fusion zwischen den zwei Gemeinden eine Alternative ist. In
diesen Treffen wurden klar, dass die Gemeinden gut harmonieren und auch ähnlich aufgestellt sind. Es wurde dann Mitte 2022 der Beschluss zur Fusion zum 01.01.2026 von beiden Presbyterien gefasst. Zu diesem Zeitpunkt geht Herr Pfr. Greve (Horrem) in den Ruhestand. Frau Pfrn. Francke (Brüggen) übernimmt dann die Pfarrstelle der neuen Gemeinde.
Konsens in den Gesprächen war, dass im Gemeindeleben der beiden Gemeinden viel erhalten werden soll.
Herr Hochmuth berichtet weiter über die folgenden Punkte:
– Geschäftsstelle der neuen Gemeinde wird Brüggen, da hier der Wohnsitz von Frau Pfrn. Francke ist.
– Einigkeit besteht darüber, dass alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu den bisherigen Konditionen übernommen werden.
– In jeder Gemeinde wird es ein Büro geben.
– Die Gemeinden sollen gleichberechtigt sein.
– Der Bekenntnisstand ist in beiden Gemeinden uniert–lutherisch.
– Die Gottesdienstorte sollen erhalten bleiben.
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– Die bisherigen Gemeindegrenzen bleiben bestehen.
– Das Siegel der neuen Gemeinde wird Symbole aus den bisherigen Siegeln enthalten.
– Die bisherigen Gottesdienstzeiten sollen möglichst bleiben. Um dies zu realisieren, wird eine Stelle für eine*n Diakon*in oder eine*n Gemeindereferenten eingerichtet
– Damit die Fusion zum 01.01.2026 gelingt, müssen im Herbst 2024 in den Presbyterien die notwendigen Beschlüsse gefasst werden. Diese werden dann dem KSV zur Prüfung übersandt und von dort zur Genehmigung an das LKA weitergeleitet. Spätestens im Herbst 2025 muss die Mitteilung der Fusion im Amtsblatt erscheinen.
– Zum 01.01.2026 wird der KSV einen Bevollmächtigtenausschuss für die neue Gemeinde berufen. Er kann aus Mitgliedern der bisherigen Presbyterien bestehen. Dieser muss dann unter anderem
die Wahl eines Presbyteriums vorbereiten.
Fragen aus der Versammlung:
Wie viel Mitglieder wird das neue Presbyterium haben?
Es gibt eine Untergrenze, die sich an der Zahl der Gemeindemitglieder orientiert. Die genaue Zahl wird aber vom Ausschuss festgelegt.
Wird es eine gemeinsame Liturgie geben?
Die bisherigen Liturgien sind ähnlich und können bis auf Weiteres beibehalten werden. Eine gemeinsame Gottesdienstordnung kann zu einem späteren Zeitpunkt erarbeitet werden. Diese müsste dann in einer Gemeindeversammlung beschlossen werden.
TOP 2 – Name der neuen Gemeinde
Frau Francke trägt eingangs vor, dass bei einem gemeinsamen Konzeptionstag festgestellt wurde,
dass beide Presbyterien in die gleiche Richtung denken und bereit sind, gemeinsam auf den Weg zu
gehen. Der Name der neuen Gemeinde soll dafür stehen.
Verschiedene Namen wurden in den Presbyterien beraten. Aus Horrem kam dann der Namens–
vorschlag, der heute vorgestellt wird und den es bisher in der rheinischen Kirche nicht gibt.
Die neue Gemeinde soll „Evangelische Melanchthon–Kirchengemeinde Kerpen“ heißen.
Frau Pfrn. Francke erklärt der Versammlung, wofür Melanchthon steht. Zusammengefasst kann gesagt werden: „Er half den Menschen zum Glauben, indem er sie sprachfähig machte.“
Da mit diesem Namen im Zuge der weiteren Fusionsverhandlungen gearbeitet werden muss, wird in der Versammlung gefragt, ob es Gründe gegen diesen Namen für die neue Gemeinde gibt. Die Versammlung spricht sich einstimmig für den Namen aus.
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TOP 3 – Verschiedenes
Aus der Versammlung kommt die Frage, was mit dem Kindergarten geschieht?
Antwort: Horrem hat keinen Kindergarten. Die Stadt Kerpen wird in Brüggen einen neuen Kindergarten bauen. Die Gruppe des Brüggener Kindergartens soll dort integriert werden, so dass Brüggen in Zukunft auch keinen Kindergarten mehr hat.
Werden die Kirchbauvereine auch zusammengeführt?
Antwort: Die Kirchbauvereine sind rechtlich eigenständig und haben mit der Fusion nichts zu tun. Der Horremer Kirchbauverein hat schon länger nicht mehr getagt. Der Kirchbauverein in Brüggen überlegt, wie es weitergeht.
Bleiben die Gottesdienstzeiten wie bisher?
Antwort: Um dies zu ermöglichen, wird für die neue Stelle (siehe oben) eine Person gesucht, die in der rheinischen Kirche ordiniert ist und predigen darf. Der KSV hat der Einrichtung der Stelle bereits zugestimmt. Es wird jedoch auch ein Plan entwickelt, wie die Gottesdienste gehalten werden, sollte keine geeignete Person bis zum Fusionszeitpunkt gefunden werden.
Die Versammlung wird auch darüber informiert, dass neue bzw. geänderte Gottesdienstzeiten in einer Gemeindeversammlung vorgestellt werden.
Herr Pfr. Greve weist darauf hin, dass am 16.06.2024 ein Kanzeltausch stattfindet und in den ersten drei Wochen der Sommerferien die „Sommerkirche“ in Horrem stattfindet. In den letzten drei Wochen feiern wir gemeinsam in Brüggen.
Wie kommen Gemeindemitglieder in die jeweils andere Kirche zum Gottesdienst?
Antwort: Bei Bedarf wird wieder ein Fahrdienst eingerichtet.
Ein Gemeindemitglied fragt nach, ob eine gemeinsame Homepage schon vorab neu gestaltet wird und ob ein Auftritt in den sozialen Medien geplant ist?
Antwort: Eine neue Homepage wird eventuell 2025 oder nach vollendeter Fusion gestaltet. Frau Pfrn. Francke informiert, dass seit ca. 2 Jahren die Jugendlichen in Brüggen die Freigabe haben, einen Social Media Auftritt zu gestalten. Bis heute ist daraus noch nichts geworden. Die grundsätzliche Frage ist jedoch, ob ein derartiger Auftritt für die Kirchengemeinde notwendig ist. Es besteht große Einigkeit in der Versammlung, dass persönliche Ansprachen zielführender sind.
Frage nach einem gemeinsamen Gemeindebrief
Antwort: Im Laufe der Zeit wird sich dies ergeben. Schon heute gibt es Kooperationen mit allen Kerpener Gemeinden, wie vom KSV gewünscht. Diese werden weiter ausgebaut.